Leistungen2024-04-24T15:56:54+00:00

Unsere Leistungen

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII

  • Unser Ziel

Das Ziel der Schulbegleitung ist es, dem Kind durch individuelle Assistenz einen eigenständigen Schulalltag zu ermöglichen.

Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Beeinträchtigung verdient die Chance zur Teilhabe am täglichen Leben und an Bildung. Dabei setzen wir auf kreative und unterstützende Lösungen statt bloßer Hilfe. Die Schulbegleitung ist erfolgreich, wenn sie überflüssig wird.

  • Unser Ziel

Das Ziel der Schulbegleitung ist es, dem Kind durch individuelle Assistenz einen eigenständigen Schulalltag zu ermöglichen.

Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Beeinträchtigung verdient die Chance zur Teilhabe am täglichen Leben und an Bildung. Dabei setzen wir auf kreative und unterstützende Lösungen statt bloßer Hilfe. Die Schulbegleitung ist erfolgreich, wenn sie überflüssig wird.

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Hat unser Kind die Berechtigung auf eine Schulbegleitung?

Das zuständige Jugend- oder Sozialamt prüft den Anspruch. Familien mit Kindern, die spezifische Bedingungen erfüllen, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen.

Seelische
Beeinträchtigung

  • Autismus
  • ADHS
  • usw.

Geistige
Beeinträchtigung

  • Trisomie 21
  • Entwicklungsverzögerung
  • usw.

Körperliche
Beeinträchtigung

  • Lähmung
  • Spastik
  • usw.

Hat unser Kind die Berechtigung auf Schulbegleitung?

Das zuständige Jugend- oder Sozialamt prüft den Anspruch. Familien mit Kindern, die spezifische Bedingungen erfüllen, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen.

Seelische
Beeinträchtigung

  • Autismus
  • ADHS
  • usw.

Geistige
Beeinträchtigung

  • Trisomie 21
  • Entwicklungsverzögerung
  • usw.

Körperliche
Beeinträchtigung

  • Lähmung
  • Spastik
  • usw.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Schulbegleiter ausgewählt?2024-04-05T03:21:32+00:00

Wir suchen Mitarbeiter mit den Schlüsseleigenschaften Zuverlässigkeit, Empathie und Kompetenz. Bei der Auswahl des geeigneten Schulbegleiters richten wir uns nach den Vorgaben der Finanzierungsträger und der konkreten Situation. Nachdem uns Bewerber ihre verfügbaren Arbeitszeiten mitgeteilt haben, überprüfen wir in einem persönlichen Gespräch ihre Qualifikationen. Vor dem ersten Einsatz müssen alle Mitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Unsere Mitarbeiter sind fest bei uns angestellt und versichert.

Welche Qualifikation bringen Schulbegleiter mit?2024-04-18T12:04:40+00:00

Schulbegleiter von InklusionPlus durchlaufen ein umfangreiches Schulungsprogramm. Zu den Themen gehören unter anderem Kommunikation, Erkennung von Notsituationen, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Sicherheitsaspekte. Diese Schulungen ersetzen nicht die spezifische Einarbeitung in die individuelle Kundensituation.

Wie wird mein Kind bestmöglich in der Schule gefördert?2024-04-18T12:05:02+00:00

Mit der Unterstützung eines InklusionPlus-Mitarbeiters hat Ihr Kind die Gelegenheit, die passende Schule, den Kindergarten oder eine andere Einrichtung zu besuchen. Die Begleitung erleichtert oder ermöglicht den Einrichtungsbesuch sowie die Teilnahme an Ausflügen oder Projekten. Im Fokus der Tätigkeit als Schul- oder Individualbegleiter steht stets die Förderung der Selbständigkeit des Kindes.

Wo werden die Schulbegleiter eingesetzt?2024-04-05T03:26:50+00:00

Unsere Unterstützung in der Schule kann sowohl für reguläre Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich bieten wir die Vermittlung von Individualbegleitern an, die Kinder betreuen, die einen Hort, einen Kindergarten oder eine heilpädagogische Tagesstätte/HPT besuchen.

Was ist das Ziel der Schulbegleitung?2024-04-05T03:34:13+00:00

Das Ziel der Schulbegleitung besteht darin, Mängel auszugleichen und Unterstützung zu bieten, ohne jedoch Aufgaben zu übernehmen. Durch eine maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Unterstützung soll das Kind in Schule oder Kindergarten im Alltag besser zurechtkommen. Dabei soll das betreute Kind, abhängig von Art und Schwere seiner Beeinträchtigung, weitestgehend selbstständig am Schul- oder Kindergartenleben teilnehmen können. Damit soll die soziale Integration und Teilnahme am Gemeinschaftsleben gewährleistet werden.

Was ist die Aufgabe der Schulbegleiter?2024-04-18T12:12:30+00:00

Das Team von InklusionPlus ist im Schulalltag in verschiedenen Bereichen aktiv und nimmt diverse Rollen ein. Unsere Schulbegleiter fungieren als Vermittler, Beobachter, Orientierungshelfer und Sprachrohr in einer Person. Zudem dient die Begleitung als Verbindung zwischen Lehrkraft, Klasse und Eltern. Bei der Auswahl eines Mitarbeiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Finanzierungsträger und die spezielle Situation des zu unterstützenden Kindes.

Wer übernimmt die Kosten?2024-04-05T03:38:10+00:00

Die Kostenübernahme ist unabhängig vom Einkommen. Die Finanzierung der Schul- oder Individualbegleitung erfolgt durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII. Zuständige Kostenträger können je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (i.d.R. Sozialämter oder Jugendämter) sein. Sie als Eltern reichen den Antrag beim entsprechenden Amt ein. In manchen Fällen ist auch eine Finanzierung über das persönliche Budget möglich.

Häufige Fragen

Wie werden die Schulbegleiter ausgewählt?2024-04-05T03:21:32+00:00

Wir suchen Mitarbeiter mit den Schlüsseleigenschaften Zuverlässigkeit, Empathie und Kompetenz. Bei der Auswahl des geeigneten Schulbegleiters richten wir uns nach den Vorgaben der Finanzierungsträger und der konkreten Situation. Nachdem uns Bewerber ihre verfügbaren Arbeitszeiten mitgeteilt haben, überprüfen wir in einem persönlichen Gespräch ihre Qualifikationen. Vor dem ersten Einsatz müssen alle Mitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Unsere Mitarbeiter sind fest bei uns angestellt und versichert.

Welche Qualifikation bringen Schulbegleiter mit?2024-04-18T12:04:40+00:00

Schulbegleiter von InklusionPlus durchlaufen ein umfangreiches Schulungsprogramm. Zu den Themen gehören unter anderem Kommunikation, Erkennung von Notsituationen, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Sicherheitsaspekte. Diese Schulungen ersetzen nicht die spezifische Einarbeitung in die individuelle Kundensituation.

Wie wird mein Kind bestmöglich in der Schule gefördert?2024-04-18T12:05:02+00:00

Mit der Unterstützung eines InklusionPlus-Mitarbeiters hat Ihr Kind die Gelegenheit, die passende Schule, den Kindergarten oder eine andere Einrichtung zu besuchen. Die Begleitung erleichtert oder ermöglicht den Einrichtungsbesuch sowie die Teilnahme an Ausflügen oder Projekten. Im Fokus der Tätigkeit als Schul- oder Individualbegleiter steht stets die Förderung der Selbständigkeit des Kindes.

Wo werden die Schulbegleiter eingesetzt?2024-04-05T03:26:50+00:00

Unsere Unterstützung in der Schule kann sowohl für reguläre Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich bieten wir die Vermittlung von Individualbegleitern an, die Kinder betreuen, die einen Hort, einen Kindergarten oder eine heilpädagogische Tagesstätte/HPT besuchen.

Was ist das Ziel der Schulbegleitung?2024-04-05T03:34:13+00:00

Das Ziel der Schulbegleitung besteht darin, Mängel auszugleichen und Unterstützung zu bieten, ohne jedoch Aufgaben zu übernehmen. Durch eine maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Unterstützung soll das Kind in Schule oder Kindergarten im Alltag besser zurechtkommen. Dabei soll das betreute Kind, abhängig von Art und Schwere seiner Beeinträchtigung, weitestgehend selbstständig am Schul- oder Kindergartenleben teilnehmen können. Damit soll die soziale Integration und Teilnahme am Gemeinschaftsleben gewährleistet werden.

Was ist die Aufgabe der Schulbegleiter?2024-04-18T12:12:30+00:00

Das Team von InklusionPlus ist im Schulalltag in verschiedenen Bereichen aktiv und nimmt diverse Rollen ein. Unsere Schulbegleiter fungieren als Vermittler, Beobachter, Orientierungshelfer und Sprachrohr in einer Person. Zudem dient die Begleitung als Verbindung zwischen Lehrkraft, Klasse und Eltern. Bei der Auswahl eines Mitarbeiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Finanzierungsträger und die spezielle Situation des zu unterstützenden Kindes.

Wer übernimmt die Kosten?2024-04-05T03:38:10+00:00

Die Kostenübernahme ist unabhängig vom Einkommen. Die Finanzierung der Schul- oder Individualbegleitung erfolgt durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII. Zuständige Kostenträger können je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (i.d.R. Sozialämter oder Jugendämter) sein. Sie als Eltern reichen den Antrag beim entsprechenden Amt ein. In manchen Fällen ist auch eine Finanzierung über das persönliche Budget möglich.

Wie stelle ich einen Antrag für eine Schulbegleitung?

Die Antwort auf diese Frage und mehr erhalten Sie in unserem kostenlosen Beratungstermin zur Schulbegleitung.

“Inklusion bedeutet, jeden Einzelnen so zu akzeptieren, wie er ist, und ihm den Raum zu geben, sich selbst zu entfalten.”

Maria Montessori

Reformpädagogin

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